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UNSERE ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

(gültig für alle von der Agentur IBF, Peter Nauerz angebotenen Objekte!)


1. Der Empfänger behandelt alle Angebote und Mitteilungen vertraulich. Verwendet er sie anders als zu eigenen Zwecken oder gibt er sie ohne unsere Zustimmung an Dritte weiter, so muss er im Verhältnis zu uns den Abschluss eines Vertrages durch eine dritte Person als eigenen Abschluss gelten lassen.

2. Für den Nachweis oder die Vermittlung, bzw. beim Zustandekommen eines Kauf-, Miet- oder sonstigen Vertrages, zahlt der Empfänger bei Erwerb eines Objektes eine Vermittlungsprovision von 3 % von der Kaufsumme zuzüglich der gesetzlichen MwSt. Die vereinbarte Maklergebühr wird mit notariellem Abschluss ohne Abzug zur Zahlung fällig. Eine nachträgliche Minderung der Kaufsumme mindern die Provisionen nicht. Danach sind die Maklergebühr sowie etwaige Kosten der Rechtsverfolgung mit 4 % über dem jeweiligen Diskontsatz zu verzinsen.

3. Für den Nachweis oder die Vermittlung, bzw. beim Kauf- oder sonstigen Vertrages für Immobilien aus Zwangsversteigerungen erfolgt die Berechnung der Maklerge-bühr für jedes Objekt in Form eines vorher vereinbarten, objektbezogenen, selbständigen Schuldversprechens, d.h., dass die Vermittlungsgebühr unab-hängig von anderen Leistungen und unabhängig von einem anderen Maklervertrag geschuldet wird, sobald der Unterzeichner den Zuschlag in der Zwangsversteigerung erhalten hat. Gleichermaßen gilt dies, soweit der Unter-zeichner das Objekt auf eine andere Art und Weise erwirbt. Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen behalten im übrigen ihre Wirksamkeit.

4. Ist dem Empfänger ein nachgewiesenes Objekt bereits bekannt, so ist er verpflichtet, uns dies innerhalb einer Frist von 3 Tagen mitzuteilen und den ent-sprechenden Nachweis zu führen. Wird diese Pflicht versäumt, so steht uns der volle Provisionsanspruch zu.

5. Erfolgt ein Vertragsabschluß zwischen dem Auftraggeber und einem von uns nachgewiesenen Interessenten innerhalb einer Frist von 2 Jahren, so wird die volle Provision fällig. Dabei ist es unerheblich, ob der ursprünglich gewollte Vertrag oder ein vom damaligen Auftrag abweichendes Geschäft abgeschlossen wurde, oder durch Zuschlag bei der Zwangsversteigerung erreicht wird.

6. Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und uns haben Gültigkeit, wenn sie schriftlich abgefasst sind. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit. Sämtliche Angebote sind freibleibend. Zwischenverkauf bzw. Zwischenvermietung bleiben vorbehalten. Hinsichtlich Verpächter , Bauherren, Bauträger und Behörden angewiesen . Für die Richtigkeit der Angaben über das Objekt sind wir auf die Auskünfte der Verkäufer, Vermieter , sonstiger Sachverständiger oder Gutachter angewiesen, für die Vollständigkeit der Angaben kann keine Haftung übernommen werden. Darüber hinaus können wir für die Objekte keine Gewähr auch in Bezug auf Bodenkontaminationen übernehmen und für die Bonität nicht haften. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise der Rechtswirksamkeit ermangeln oder nicht durchgeführt werden, so sollten dennoch die übrigen Bestimmungen wirksam bleiben.

7. Die Aufnahme von Verhandlungen, Rückfragen und Besichtigungen bedeuten, Auftragserteilung unter Anerkennung vorstehender Geschäftsverbindungen.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist im Rahmen des Zulässigen der Sitz des Maklers.
 
(C) 2012 IBF - Peter Nauerz Immobilien, Bauplanung, Finanzdienstleistungen
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